Fachzeitschrift Garten- und Landschaftsbau September 2026 Schwerpunkte: - Qualitäts- und Umweltmanagement - Werkvertragsrecht - Fassadenanschlüsse Inserat:

209/26 galabau.ch Inhaltsverzeichnis Neuerungen bei ISO 9001 und ISO 14001 6 Änderungen im Werkvertragsrecht ab 1.1.2026 8 Schäden bei Fassaden- anschlüssen 9 Nachrichten aus Wirtschaft und Gesellschaft 10 Stellenmarkt / Produkte / Inserate 11 Impressum Herausgeber: Galabau – Service AG, Rankstrasse 39, 8645 Rapperswil – Jona Redaktion und Administration: Rankstrasse 39, 8645 Rapperswil – Jona T +41 79 205 79 39, fachmagazin@galabau.ch, www.galabau.ch Verlagsleitung und Verlag: Peter Susewind Bildquellen/Bildrechte: Wenn nicht anders angegeben: entsprechende Firmen/Hersteller oder Galabau – Service AG Jahresabonnement: Auf Antrag kostenfrei, Zustellung per Mail Erscheinungsweise: 12 Ausgaben pro Jahr digital OR 373 ff. Inserat:

309/26 galabau.ch Peter Susewind eidg. dipl. Gärtnermeister Experte Rechnungslegung und Control- lig Als Gärtner mit der Fachrich- tung Garten- und Land- schaftsbau hat alles ange- fangen. Es war zwar in der Jugendzeit nicht der absolu- te Traumberuf und zuerst le- diglich als Zwischenschritt geplant. Nach und Nach veränderte sich aber die Sicht und aus der Berufs- wahl entwickelte sich eine Berufs-Passion. Nach dem Meistertitel und einer zweijährigen Tätigkeit als Bauführer stand ein ers- ter grosser Wechsel zum damaligen VSG (heute Jar- dinSuisse) an. In der rund 10-jährigen Tätigkeit als Verbandsmitarbeiter haben sich dann viele neue Per- spektiven für mich und für die Tätigkeit im Sinne der Branche eröffnet. Es kamen zusätzliche Aus- bildungen wie der Fachaus- weis Organisation sowie ei- ne Buchhalterausbildung mit höherem Berufsabschluss dazu. Mit diesem Wissen wurden in der damaligen Zeit Werkzeuge wie ein Musterleitfaden für die Zerti- fizierung nach ISO 9001 o- der die noch heute ange- wendeten Kalkulations- grundlagen auf der Basis der Normpositionskatalogen NPK geschaffen. Nicht alle Ideen und Visio- nen konnten verwirklicht werden, dies musste ich zu- erst lernen. Die Folge war, dass man trotz anderen An- sichten gewisse Themen nicht mehr zur Sprache brachte und sich auch nicht mehr dazu äusserte. Ab dem Jahr 2000 folgte dann die Selbständigkeit mit verschiedensten Angeboten für die Branche sowie im Rahmen eines aus- führenden Garten- und Landschaftsbaubetriebs. Als Gestalter in einer sich rasant verändernden Bran- che finde ich noch heute in- teressante Themenfelder, die im Sinne der Branche entwickelt und bearbeitet werden können. Nachdem ich den ausfüh- renden Gartenbaubetrieb in jüngere Hände weitergeben konnte, habe ich die Platt- form www.galabau.ch unter der Firma Galabau- Service AG gegründet. Ziel dieser Unternehmung sind umfassende Dienstleistun- gen für die ganze Branche inkl. Kunden/Bauherren, Un- ternehmen, Mitarbeiter so- wie Organisationen, die sich mit grünen Themen ausei- nander setzen. Die grüne Branche kann, wenn sie will, sehr viel errei- chen und sie geniesst in der Öffentlichkeit sehr viel Goodwill, wir sollte diese Chance packen und unser Fähigkeiten anbieten. Portait: Stimme aus der Branche Der Link zur Aktualität im Schweizer Garten- und Landschaftsbau

409/26 galabau.ch Die Galabau – Service AG mit Sitz in Rapperswil-Jona bietet für Personen, Bau- herren und Unternehmen im Bereich des Garten- und Landschaftsbaus umfas- sende gestalterische, tech- nische und administrative Dienstleistungen. Folgende Service – Dienstleistungen werden angeboten:  Gartengestaltung  Technische Projektierung  Submissionsleistungen  Verhandlungen mit Unter- nehmern und Bauherren  Ausarbeitung von Vertrags- unterlagen  Fachliche Baubegleitung  Bauleitung und Bauherren- vertretungen  Unterstützung bei Werkab nahmen  Garantieschlussprüfungen Neben diesen Dienstleistun- gen werden umfassenden Leistungen für Unternehmen angeboten. Das Angebot umfasst die klassischen Bereiche der Unternehmensberatung sowie spezifische Problem- stellungen wie Unterneh- mensbewertungen, Nachfol- geregelungen sowie Organi- sations- und Personalpla- nungen. Neben den Service- Dienstleistungen ist die Er- stellung von Gutachten und Expertisen eine zentrale Tä- tigkeit der Galabau - Service AG. Im Auftrag von Kunden erstellen wir neutrale und unabhängige Gutachten und Expertisen. Wir sind unabhängig und neutral und werden von kei- nen Branchenorgani- sationen beeinflusst. Alle unsere Dienst- leistungen werden auf der Basis gültiger Normen und Gesetze sowie nach Stand der Technik erstellt. Zu unseren Kunden zählen private und öffentliche Bauherr- schaften sowie Im- mobiliengesellschaf- ten und Versicherun- gen. Zu den wichtigsten Themen unserer Gut- achten zählen Bau-Mängel, Schäden und auch Fragen im Rahmen von Abrechnungen von Werkverträgen sowie Nachbarschaftsstreitigkeiten Als ergänzendes Instrument erscheint monatlich die „galabau.ch Fachzeitschrift für Garten- und Land- schaftsbau“. Mit dieser Fachzeitschrift werden alle interessierten Kreise über Aktualitäten in der Branche informiert. Portait: GaLaBau - Service AG Dienstleistungsunternehmen in Administration, Bauleitung und Fachberatun- gen im Garten- und Landschaftsbau Unternehmensdaten auf einen Blick:  Firma: GaLaBau - Service AG  Sitz: Rankstrasse 39, 8645 Jona, St. Gallen  Kontakt:  www.galabau.ch  Email: info@galabau.ch  Tel: 079 205 79 39 Geschäftsführung: Peter Susewind Mit einem fach- und normgerechten Boden- aufbau können optimale Bedingungen für das Wachstum von Pflanzen geschaffen werden

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609/26 galabau.ch ISO 9001 Quali- tätsmanage- ment Ab Mitte September 2026 ist die überarbeitete und erwei- terte Norm ISO 9001 in Kraft. Bereits zertifizierte Un- ternehmen nach der Norm Stand 2015 haben 3 Jahre Zeit, die nötigen Anpassun- gen vorzunehmen. Die wesentliche Entwicklung ist weniger eine komplette Neuausrichtung als eine stärkere Integra- tion von Managementsys- temen in die Unterneh- mensstrategie. Themen wie Klimawandel, Risiken und Chancen, Führung, Unter- nehmenskultur, Wert- schöpfungsketten, mess- bare Leistung und konti- nuierliche Verbesserung gewinnen deutlich an Be- deutung. Die Revision wurde durchge- führt, weil die ISO 9001 nach rund zehn Jahren an die veränderten Anforderungen von Unternehmen, Kunden und anderen interessierten Parteien angepasst werden sollte. Bereits seit 2024 gilt auss- serdem die Ergänzung ISO 9001:2015/Amd 1:2024 „Climate action changes“. Damit wurde insbesondere die Berücksichtigung des Klimawandels in den Kontext des Qualitätsmanagement- systems aufgenommen. Die Anforderungen von Un- ternehmen, Kunden und an- deren interessierten Parteien müssen stärker berücksich- tigt werden. Organisation: Neuerungen bei ISO 9001 und ISO 14001 Dienstleistungsunternehmen in Administration, Bauleitung und Fachberatun- gen im Garten- und Landschaftsbau Harmonisierte Struktur nach ISO 9001 / 2026 auf der Basis der Norm 2025 (mit Veränderungen); Quelle SQS

709/26 galabau.ch ISO 14001 Umwelt- management Ab 15. April 2026 ist die überarbeitete und erweiter- te Umweltmanagement- norm ISO 14001 in Kraft. Zertifizierte Unternehmen haben für die Anpassung des aktuellen Systems 3 Jahre Zeit die Änderungen zu implementieren, diese Frist Endet am 30. April 2029. Bestehende Zertifi- zierungen nach der Norm 2015 verlieren danach ihre Gültigkeit. Mit der Überarbeitung wer- den Anpassungen an die gültige harmonsierte Struk- tur von Managementsys- temen nach ISO vorge- nommen und die Integrati- on vereinfacht. Weiter werden wie in der Norm ISO 9001 die im Jahr 2024 eingeführten Forde- rungen bezüglich klimabe- zogenen Massnahmen fest übernommen. Die Norm wurde über wei- tere Umweltaspekte wie Ressourcen, Biodiversität und die Gesundheit von Ökosystemen erweitert. Wie auch in der ISO 9001 müssen die Chancen und die Risiken, welche beste- hen klarer und getrennt strukturiert und dargestellt sowie behandelt werden. Die Norm ISO 14001 wur- de bezüglich Anforderun- gen an extern bereitgestell- te Produkte, Prozesse und Dienstleistungen mit Rele- vanz auf die beabsichtigten Ergebnisse des UMS er- weitert. Dies bedingt somit auch die Beachtung von Prozes- sen und Abläufen bei Liefe- ranten und Dienstleistern. Organisation: Neuerungen bei ISO 9001 und ISO 14001 Dienstleistungsunternehmen in Administration, Bauleitung und Fachberatun- gen im Garten- und Landschaftsbau Harmonisierte Struktur nach ISO 14001 / 2026 auf der Basis der Norm 2025 (mit Veränderungen); Quelle SQS

809/26 galabau.ch Im Obligationenrecht OR wurden die Artikel 367 / 368 / 370 sowie 371 im Be- reich der Mängelhaftung und der Genehmigung des Werkes angepasst. Die Änderungen gelten für Ver- träge, welche ab dem 1.1.2026 abgeschlossen worden sind. Für Verträge, welche früher abgeschlossen worden sind, gelten die Änderun- gen nicht. Bisher musste nach OR 367 ein Werk nach der Ab- lieferung vom Bauherrn unverzüglich geprüft wer- den und dem Unternehmer einen allfälligen offenen Mangel gemeldet werden. Neu hat der Bauherr für die Mängelrüge nach der Ab- lieferung 60 Tage Zeit für die Mängelrüge. „Die Frist für die Mängel- rüge beträgt bei einem unbeweglichen Werk 60 Tage.“ Die Vereinbarung einer kürzeren Frist im Werkver- trag ist unwirksam. Der Artikel wurde bezüglich weiteren Mängeln ergänzt, welche die Mangelhaf- tigkeit des Werkes verur- sachen: „Mängel eines bewegli- chen Werks, das be- stimmungsgemäss in das unbewegliche Werk inte- griert worden ist;“ sowie: „Mängel eines Werks, das von einem Architek- ten oder Ingenieur er- stellt und bestimmungs- gemäss als Grundlage für die Erstellung des unbeweglichen Werks verwendet worden ist.“ Dies bedeutet, dass be- stimmungsgemässe In- tegration von beweglichen Werken (z.B. spezielle Bauteile aus Naturstein) sowie die Umsetzung von Grundlagen von Architek- ten und Ingenieuren eben- falls unter diese Regelung fallen. Alle Beteiligten an einem Werk, insbesondere Planer und Unternehmer müssen vermehrt auf saubere Ab- grenzungen der eigenen Leistungen und die Kontrol- le dieser achten. In diesem Zusammenhang ist die im Art OR 364 beschriebene „Sorgfalltspflicht“ zu beach- ten. Die klare Dokumentierung der Ablieferung (Abnahme) bleibt weiterhin sehr wich- tig. Bei der Feststellung von Mängeln nach der Abliefe- rung mussten diese in der Vergangenheit wie bei der Ablieferung unverzüglich angezeigt werden. Hier gel- ten nach OR 367 nun die gleichen Fristen von 60 Tagen. Ebenso wird die bestimmungsgemässe In- tegration von beweglichen Werken und Planungsleis- tungen eingeschlossen. Die Verjährungsfrist bezüg- lich den Ansprüchen des Bestellers bleibt nach OR 371 weiterhin bei 5 Jahren. Neu kann diese Frist nach Abs. 3 nicht mehr zu Las- ten des Bestellers abgeän- dert werden. Dies bedeutet, dass nicht normkonforme oder dem Stand der Technik entspre- chende Leistungen, die der Bauherr wünscht nicht mehr ohne Gewährleistung ausgeführt werden können. „Die Verjährungsfrist von fünf Jahren kann nicht zu Lasten des Bestellers abgeändert werden.“ Nach OR 368 wurden die Rechte des Bauherrn ge- stärkt. Neu sind Verabre- dungen, die eine unentgelt- liche Verbesserung ein- schränken oder aus- schliessen ungültig. FAZIT: Die Rechte des Bestellers / Bauherrn wurden alles in allem gestärkt. Die Gefahr von „Verfahrensfehlern“ durch eine Nichteinhaltung von extrem kurzen Termi- nen wurde eliminiert. Recht: Änderungen im Werkvertragsrecht ab 1.1.2026 Anpassungen im Obligationenrecht Peter Susewind; Eidg. Dipl. Gärtnermeister; Galabau – Service AG

909/26 galabau.ch Beim Anschluss von Um- gebungsflächen an Fassa- den können durch Druck und eindringende Feuch- tigkeit Schäden an Aussen- putzen und Aussenwärme- dämmungen entstehen. Um solche Schäden zu verhin- dern muss unter der So- ckellinie ein mechanischer Schutz der gleichzeitig eine Entkoppelung bewirkt an- gebracht werden. Mechanische Schutzmass- nahmen können mit Filter- platten oder Noppenfolien mit oder ohne Vlieska- schierung erreicht werden. Wichtig ist, dass bei Nop- penbahnen mit Vlieska- schierung die Noppen ge- gen aussen montiert werden müssen. Fassadenseitig dürfen keine Vlieskaschie- rungen vorhanden sein, die Wasser aufnehmen können. Grundsätzlich müssen die Terraingestaltungen mit ei- nem Gefälle vom Gebäude weg projektiert und erstellt werden. Wenn Böschungen direkt an Rundkies- oder Schot- terschüttungen geführt werden müssen, müssen Abschlüsse mit einem bergseitigen Anschlag von mindestens 10 cm erstellt werden. Jegliche Belagsan- schlüsse im So- ckelbereich von Aussenputzen und verputzen Aus- senisolationen müssen nach SIA 271 „Abdichtun- gen von Hochbau- ten“ mit einem dauerhaften Ab- stand geplant und ausgeführt werden. Dieser muss min- destens 10 mm bei lose verlegten Belägen (20 mm bei gebundenen Belä- gen) betragen. Die Fugen sollten im Optimalfall offen gelassen werden. Alternativ können auch luftdurchläs- sige Fugenprofile verwen- det werden. Ein Auffüllung von 10 mm breiten Fugen können auch mit Rundkies 4/8 mm (20 mm mit 8/16 mm) erfolgen. Anschlüsse mit Rundkies und Schotter müssen eine Breite von ca. 30 cm und eine Dicke von mindestens 20 cm aufweisen. Die Schutzbeschichtung sowie der mechanische Schutz ist bis zur Sockellinie zu füh- ren. Der mechanische Schutz muss mindestens 20 cm mit dem Grundmauer- schutz überlappt werden. Fachbericht: Schäden bei Fassadenanschlüssen Feuchtigkeit und Druck können Fassaden mit Aussenwärmedämmung beschädigen Peter Susewind; Eidg. Dipl. Gärtnermeister; Galabau – Service AG Fehlerhafter Fassadenanschluss ohne Fuge nach Norm SIA 271. Auszug aus Merkblatt „Projektierung und Ausführung von Aussenputzen und der verputzten Aussenwärmedämmung im Sockelbereich“

1009/26 galabau.ch Fachbericht: Nachrichten aus Wirtschaft und Gesellschaft Zinssätze per 31.8.2026 (Quelle SNB) Verschiedene Kommentare und Aussichten zu den Zinsentwicklungen sehen für die Schweiz für das laufende Jahr sowie weit ins 2027 keine steigenden Zin- sen. Somit kann auf mittlere Frist weiterhin mit einem Leitzins von 0.0 % der SNB gerechnet werden. Die Prognosen für das Wirtschafts- wachstum wurde von der Experten- gruppe Wirtschaftsprognosen des Bundes für das laufende und das nächste Jahr leicht gesenkt. Wäh- rend das BIP im laufenden Jahr lediglich noch mit einem Wachstum von 0.9 % erwartet wird, kann für 2027 mit 1.6 % gerechnet werden. Die Veränderungen von 2026 zu 2027 im Bereich der Bauinvestitio- nen bleiben praktisch stabil bei einem Wachstum von ca. 1.7 %.

1109/26 galabau.ch Am 4. September 2026 fand der erste Biodiversi- tätskongress des SGES an der ZHAW in Win- terthur statt. Am Kongress wurde, die Biodiversität interdisziplinär angegangen. Vertreterin- nen und Vertreter aus Wirt- schaft, Wissenschaft, Poli- tik, Verwaltung und NGOs suchten nach Lösungen, die aus Sicht der Technik, den wirtschaftlichen Rah- menbedingungen sowie den Forderungen aus Poli- tik und Verwaltung möglich sind. Biodiversität ist nicht mehr nur klassischer Natur- schutz sondern in Anbe- tracht der sich rasant ver- ändernder Umwelt eine ganzheitlicher Lösungsan- satz, um unsere Umwelt lebenswert zu halten. Biodiversität ist eine gesamtgesellschaft- liche Aufgabe Intakte Ökosysteme sind neben der Voraussetzung für eine lebenswerte Um- welt auch eine Vorausset- zung für langfristig gute wirtschaftliche Rahmenbe- dingungen. So können beispielsweise Ressourcen geschützt und Lieferketten sichergestellt werden. Die Wissenschaft ist die Basis für konkre- te Massnahmen und Entscheidungen Der Vormittag stand unter dem Motto „From Rese- arch to Action: a science- based Approach for Bio- diversity“. Wissenschaftliche Er- kenntnisse sind für nach- haltige Veränderungen noch nicht genug, ent- scheidend ist, dass die Er- kenntnisse in politische, wirtschaftliche und planeri- sche Entscheidungen ein- gebunden werden. Einseitige Forderungen aus Sicht der Umwelt verhin- dern oft angemessene und wichtige Forderungen aus Gesellschaft, Wirtschaft und Politik. Aus diesem Grund sind Aktionen immer gesamtheitlich anzugehen und ausgewogen umzuset- zen. Märkte für Biodiver- sität Das Thema ist relevant, weil Biodiversität keinen ef- fektiven Marktpreis besitzt. Es ist jedoch zu beachten, dass ein intaktes Ökosys- tem eine Grundvorausset- zung ist, von der die Wirt- schaft und Gesellschaft profitiert. Somit stellt sich die Frage, wie sich Biodiversität - Massnahmen umsetzen lassen, ohne diese auf ei- nen reinen Franken – Be- trag zu reduzieren? Biodiversitätskongress 4.9.2026 Winterthur

1209/26 galabau.ch Biodiversität wird zu einem strategischen Thema Die Grunderkenntnis ist: Unternehmen sind von funktionierenden Ökosys- temen abhängig. Ohne dies ist die Versorgung mit Rohstoffe, Wasser, Le- bensmitteln usw. gefährdet und stabile Lieferketten sind in Gefahr. Es ist aber auch zu beach- ten, dass Unternehmen durch ihre Tätigkeit erheb- liche Auswirkungen auf die Biodiversität verursachen können. Fazit ist, dass Unterneh- men ihre Auswirkungen auf die Biodiversität ebenso wie ihre Möglichkeiten, die Umwelt positiv zu beein- flussen in all ihren Ent- scheidungen beachten müssen. Dies führt zur Erkenntnis für Firmen, dass Biodiversi- tät nicht ausschliesslich als Compliance- oder Nachhal- tigkeitsthema verstanden werden kann, sondern ebenfalls ein Thema von Risikomanagement, Resili- enz und Wettbewerbsfä- higkeit ist. Biodiversität und In- vestitionen Es zeigt sich vermehrt, dass Kapitalströme immer öfter danach beurteilt wer- den, welche Auswirkungen sie auf Natur und Biodiver- sität haben. So entstehen stetig mehr Angebote für nachhaltige Finanzanlagen. In diesem Zusammenhang stellen sich Fragen wie ab- hängig Unternehmen von funktionierenden Ökosys- temen sind, welche Natur- auswirkungen sie haben und welche Lösungen für die Umwelt sie bieten kön- nen. Biodiversität wird so- mit zunehmend auch eine Grundlage für Finanzent- scheidungen. Siedlungsentwick- lung: Biodiversität beginnt vor der Haustür Die Grundidee dieses An- satzes ist: Biodiversität findet nicht nur in Schutzgebieten statt, sondern auch Siedlungs- räume können wichtige Le- bensräume sein. Biodiversität bei Immobilien Mit diesem Denkansatz wird das Thema von der Ebene des einzelnen Pro- jekts auf die Ebene des gesamten Portfolios oder aus Sicht der Politik auf ein Gebiet oder gar auf eine ganze Stadt gehoben. Biodiversitätskongress 4.9.2026 Winterthur

1309/26 galabau.ch Dies eröffnet interessan- te Möglichkeiten für Standards, Bewertungs- systeme und Monitoring. Bei Gebäuden stehen oft einfach die Umge- bung im Blickpunkt der Biodiversität, bei einer gesamtheitlichen Be- trachtung können auch die Gebäudehüllen (Dach und Wand), die Bautechnik an sich und auch die Auswirkungen auf die Umwelt (z.B. durch Heizungen) be- achtet werden. So wird sichtbar, dass Biodiversität kein Ge- gensatz zu moderner Infrastruktur ist. Wichtig ist vielmehr, dass ökolo- gische Aspekte bereits in die Projektierung um- fassend beachtet wer- den. Peter Susewind Eidg. Dipl. Gärtnermeis- ter Zertifizierter Gutachter Bei solchen Projekten mit dem Ziel der Steigerung der Biodiversität sind immer verschiedene Ziele zu vereinbaren: ökologisch: Lebensräume schaffen und pflegen sozial: attraktive und lebenswerte Räume gestalten wirtschaftlich: Projekte realisierbar und langfristig planen Biodiversitätskongress 4.9.2026 Winterthur Zentrale Botschaften: 1. Biodiversität ist kein Nischenthema Biodiversität muss in der Landwirtschaft, in Unternehmen, bei Immobilien- und Infrastrukturprojekten beachtet werden. Die Grundlagen werden in der Raumplanung und Politik gelegt. 2. Wissen allein reicht nicht Es gibt bereits sehr viel wissenschaftliches Wissen. Die Herausforderung liegt zunehmend darin, dieses Wissen in Entscheidungen und konkrete Projekte zu übersetzen. 3. Die Wirkung von Biodiversität muss messbar sein Entscheidend sind nicht nur, die Massnahmen, sondern auch welche Wir- kungen erreicht werden. 4. Unternehmen können viel beeinflussen Mit Geschäftsentscheidungen können Unternehmen die Biodiversität posi- tiv als auch negativ beeinflussen. Dies trifft im spezifisch auf Unternehmen zu, die mit der Natur arbeiten, so natürlich auch den Garten- und Land- schaftsbau. 5. Kooperation wird entscheidend Biodiversität kann nicht von einem einzelnen Unternehmen oder einer ein- zelnen Gemeinde gelöst werden. 6. Bei Projekten muss die Biodiversität früh beachtet werden Je früher Biodiversität in der Projektierung beachtet wird, desto bes- ser lässt sie sich mit verschiedenen Interessen kombinieren.

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