Spielkiste Euro Magazin 12|23, Steuertipps zum Jahresende

Das Magazin enthält 22 konkrete Spartipps zu Arbeitsmitteln, Arbeitszimmer, doppelter Haushaltsführung, Fahrtkosten, Firmenwagen, Geschenken, Homeoffice, Nebentätigkeiten, Handwerkerkosten, Haushaltsdiensten, Kinderbetreuung, Schulgeldern, Steuerklassenwechsel, Unterhaltszahlungen, Energiepreispauschale, Altersentlastung, Gesundheitsausgaben, NV-Bescheinigung, Riester- und Rürup-Rente,…

Das Magazin Spielkiste Euro Magazin 12|23 richtet sich an Steuerpflichtige, die bis zum 31. Dezember noch Steuern sparen möchten. Es behandelt die Themen Steuern und Sparen mit dem Stichtag 31. Dezember. Die Zielgruppen sind Anleger, Berufstätige, Familien und Ruheständler.

Der erste Abschnitt widmet sich den Arbeitsmitteln und dem Arbeitszimmer. Kosten für Büroausstattung und Arbeitskleidung sind absetzbar, wenn sie zu mehr als 90 Prozent beruflich genutzt werden. Das Arbeitszimmer ist ab 2023 auch abziehbar, wenn ein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, pauschal 1260 Euro.

Weitere Themen sind doppelte Haushaltsführung, Fahrtkosten und Firmenwagen. Bei doppelter Haushaltsführung können Kosten bis zu 1000 Euro monatlich abgesetzt werden. Fahrtkosten sind pauschal mit 30 Cent je Entfernungskilometer absetzbar, maximal 4500 Euro pro Jahr. Für Firmenwagen gelten pauschale Versteuerungsregeln.

Der Bereich Geschenke, Homeoffice und Nebentätigkeiten wird ebenfalls behandelt. Geschenke bis 35 Euro sind als Betriebsausgaben abziehbar. Die Homeoffice-Pauschale beträgt sechs Euro für bis zu 210 Tage. Nebentätigkeiten als Übungsleiter oder Dozent sind bis zu 3000 Euro steuerfrei.

Handwerkerkosten und Haushaltsdienste sind mit 20 Prozent der Arbeitskosten absetzbar. Kinderbetreuungskosten können als Sonderausgaben geltend gemacht werden, maximal 4000 Euro pro Kind. Schulgelder sind zu 30 Prozent absetzbar, maximal 5000 Euro pro Kind.

Abschließend werden Steuerklassenwechsel, Unterhaltszahlungen, Energiepreispauschale, Altersentlastung, Gesundheitsausgaben, NV-Bescheinigung, Riester- und Rürup-Rente, Sparerpauschbetrag, Verlustbescheinigung und Verlustverrechnung bei Aktien erläutert. Ein Musterverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht zur Verlustverrechnung ist anhängig.